Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Atrium ACC3 Gebäude Außenansicht

I. Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels an den Kunden.

  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  • Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Zimmerbuchung schriftlich bestätigen.

  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern eine entsprechende Erklärung vorliegt.

  • Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 BGB). Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren – außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise sowie auch für ihn verauslagte Leistungen des Hotels an Dritte zu zahlen.

  • Alle Preise enthalten die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Änderungen dieser führen zur Anpassung der Preise. Liegt der Veranstaltungszeitpunkt mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss und steigen die Preise allgemein, kann der Preis maximal um 5 % angepasst werden.

  • Preise dürfen geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Leistungen ändert (z. B. Anzahl Zimmer, Aufenthaltsdauer) und das Hotel zustimmt.

  • Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen fällig: 8 % über Basiszinssatz (bzw. 5 % bei Verbrauchern).

  • Das Hotel darf angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.

  • Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden / No Show

  • Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis auch bei Nichtinanspruchnahme zu zahlen – es sei denn, das Hotel verletzt seine vertraglichen Pflichten.

  • Wurde ein kostenfreier Rücktrittstermin schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin zurücktreten, ohne dass dem Hotel Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen.

  • Bei Nichtinanspruchnahme muss sich das Hotel Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und eingesparte Aufwendungen anrechnen lassen.

  • Das Hotel kann pauschal 90 % des Zimmerpreises (Übernachtung), 70 % bei Halbpension und 60 % bei Vollpension berechnen. Der Kunde darf geringeren Schaden nachweisen.

  • Stornierungsbedingungen:

    • Bis 12 Wochen vor Anreise: kostenlos

    • Bis 6 Wochen vor Anreise: 50 %

    • Bis 3 Wochen vor Anreise: 80 %

    • Später: voller Betrag

V. Rücktritt des Hotels

  • Verfügt der Kunde über ein kostenfreies Rücktrittsrecht, kann auch das Hotel innerhalb des Zeitraums zurücktreten, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

  • Leistet der Kunde eine vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung nicht, kann das Hotel nach Nachfristsetzung zurücktreten.

  • Das Hotel kann ferner bei folgenden Gründen zurücktreten:

    • höhere Gewalt oder nicht vom Hotel zu vertretende Umstände,

    • falsche oder irreführende Angaben zur Buchung (Person, Zweck),

    • Gefährdung des Hotelbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens,

    • Verstoß gegen Abschnitt I Nr. 2.

  • Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz durch den Kunden.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  • Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Zimmer.

  • Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Ein früherer Bezug ist nicht geschuldet.

  • Die Rückgabe hat am Abreisetag bis 12:00 Uhr zu erfolgen.
    Bei verspäteter Räumung:

    • bis 18:00 Uhr: 50 % des Zimmerpreises,

    • nach 18:00 Uhr: 100 % des Zimmerpreises.
      Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.

VII. Haftung des Hotels

  • Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um:

    • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,

    • vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen,

    • Verletzung vertragstypischer Pflichten.

    Bei Störungen wird das Hotel bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu leisten. Der Kunde ist zur Schadenminderung verpflichtet.

  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß BGB bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises (max. 3.500 €), für Geld/Wertgegenstände bis 800 €.
    Diese können bis zur Höhe der Versicherungssumme im Hotel- oder Zimmersafe deponiert werden.

  • Für abgestellte Fahrzeuge besteht kein Verwahrungsvertrag. Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Eine Haftung besteht nur im Rahmen von Abschnitt VII, Nr. 1.

VIII. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

  • Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Hotels. Gleiches gilt, wenn kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland besteht.

  • Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht und internationales Privatrecht sind ausgeschlossen.

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.