Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

I. Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
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Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
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Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind:
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Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
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sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen,
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sowie Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Störungen oder Mängel sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Störung zu beheben und Schaden zu minimieren.
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Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzungen gelten nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
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Alle angegebenen Preise enthalten den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
Ändert sich dieser, werden die Preise entsprechend angepasst.
Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich in dieser Zeit der vom Hotel allgemein berechnete Preis für derartige Leistungen, kann der vertraglich vereinbarte Preis um maximal 5 % angepasst werden. -
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig stellen und sofortige Zahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ein höherer Verzugsschaden kann vom Hotel geltend gemacht werden. -
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Höhe und Zahlungstermine können schriftlich im Vertrag vereinbart werden. -
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen Forderungen des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden
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Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, sind Raummiete sowie an Dritte veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Pflichtverletzungen des Hotels, die ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen oder bei einem gesetzlichen Rücktrittsrecht.
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Wurde ein kostenfreier Rücktrittstermin schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin ohne weitere Ansprüche zurücktreten. Versäumt er den Termin, bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen (Ausnahme: Sonderfall gemäß Punkt 1, Satz 3).
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Erfolgt der Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin, kann das Hotel 35 % des entgangenen Speisenumsatzes zusätzlich zur Raummiete berechnen, bei späterem Rücktritt 70 %.
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Der Speisenumsatz wird berechnet nach: Menüpreis × Teilnehmerzahl.
Wurde kein Menüpreis vereinbart, gilt das günstigste 3-Gang-Menü des aktuellen Angebots. -
Bei vereinbarter Tagungspauschale pro Teilnehmer berechnet das Hotel bei Rücktritt:
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60 % der Pauschale (zwischen 8. und 4. Woche),
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85 % bei späterem Rücktritt.
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Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in den o. g. Prozentsätzen bereits berücksichtigt.
Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
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Hat der Kunde ein kostenfreies Rücktrittsrecht für einen Zeitraum, kann auch das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn andere Anfragen für die gebuchten Räume vorliegen und der Kunde auf Nachfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
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Leistet der Kunde eine vereinbarte oder gemäß Abschnitt III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht, darf das Hotel ebenfalls zurücktreten.
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Das Hotel kann zudem aus wichtigem Grund zurücktreten, z. B. wenn:
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höhere Gewalt oder nicht vom Hotel zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
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Veranstaltungen unter falschen Angaben (z. B. zum Zweck oder Veranstalter) gebucht werden,
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ein Verstoß gegen Abschnitt I Nr. 2 vorliegt.
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Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
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Änderungen von mehr als 5 % bei der Teilnehmerzahl müssen spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet und schriftlich vom Hotel bestätigt werden.
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Reduzierungen bis zu 5 % werden akzeptiert. Bei größeren Abweichungen wird die vereinbarte Teilnehmerzahl minus 5 % berechnet. Der Kunde kann Preisminderung aufgrund ersparter Aufwendungen nachweisen.
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Bei Erhöhungen wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
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Bei Abweichungen von mehr als 10 % kann das Hotel Preise anpassen und Räume tauschen – außer das ist dem Kunden unzumutbar.
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Verschieben sich Beginn oder Ende der Veranstaltung und stimmt das Hotel zu, kann es zusätzliche Leistungen berechnen – es sei denn, das Hotel trägt die Schuld.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
In solchen Fällen kann ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten erhoben werden.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
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Beschafft das Hotel auf Wunsch technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, geschieht dies im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für ordnungsgemäße Nutzung und Rückgabe sowie für Ansprüche Dritter. -
Eigene elektrische Geräte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung angeschlossen werden. Für Schäden oder Störungen haftet der Kunde, sofern nicht das Hotel verantwortlich ist. Strom- und Netzkosten können pauschal abgerechnet werden.
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Eigene Telefon-, Fax- oder Datenverbindungen dürfen mit Zustimmung genutzt werden. Das Hotel kann eine Anschlussgebühr erheben.
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Werden hoteleigene Anschlüsse durch Kundengeräte blockiert, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
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Störungen an technischen Einrichtungen werden schnellstmöglich behoben. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, wenn das Hotel keine Schuld trifft.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
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Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel.
Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Hiervon ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Verwahrungspflichten. -
Dekorationsmaterial muss den Brandschutzvorgaben entsprechen.
Das Hotel kann Nachweise verlangen oder nicht konformes Material auf Kosten des Kunden entfernen.
Aufstellungen und Anbringungen sind mit dem Hotel abzustimmen. -
Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterbleibt dies, kann das Hotel Lagerung und Entfernung auf Kosten des Kunden übernehmen und eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
X. Haftung des Kunden für Schäden
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Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden.
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Das Hotel kann angemessene Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft).
XI. Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
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Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist ebenfalls der Sitz des Hotels.
Gilt auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten sowie, wenn kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland besteht. -
Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht und internationales Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.